Bei allen Veranstaltungen (im Folgenden: Maßnahmen) des BdP LV Bremen e.V sind die Pfadfinderregeln des BdP einzuhalten. Aus diesen Regeln resultiert ein rücksichtsvoller und achtender Umgang miteinander. Dazu zählt auch die Teilnahme an Vorbereitungstreffen und den von den Mitarbeitenden vorbereiteten Programmen während einer Maßnahme. Wir erwarten ebenfalls von allen Teilnehmenden (auch Volljährigen!), dass sie den Vorgaben der Leitung Folge leisten. Wir behalten uns vor, Teilnehmende, die sich dieser Vereinbarung entziehen, vorzeitig von der Maßnahme auszuschließen und auf eigene Kosten nach Hause zu bringen. Die Entscheidung darüber trifft ausschließlich die Maßnahmenleitung.
Einzelheiten zu den Maßnahmen sind oftmals der Anmeldung zu entnehmen. Wir bitten um Nachsicht, dass sich zwischen Programmerstellung und Anmeldung aus sachlichen Gründen Änderungen bei Preisen und Leistungen ergeben können. Dies teilen wir selbstverständlich mit.
Durch die Rücksendung der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung kommt der Teilnahmevertrag zustande. In vielen Fällen ist es notwendig, spätestens 14 Tage nach der Anmeldebestätigung eine Anzahlung zu leisten. Wird die Anzahlung nicht rechtzeitig geleistet, können wir den Rücktritt vom Teilnahmevertrag erklären und Rücktrittskosten geltend machen. Gehen mehr Anmeldungen ein als Plätze vorhanden sind, öffnen wir eine Warteliste und informieren darüber. Gehen weniger Anmeldungen als 9/10 der Teilnehmendenzahl ein, können wir bis 14 Tage vor Maßnahmebeginn absagen und zahlen den bereits gezahlten Teilnahmebeitrag (TN-Beitrag) zurück.
Bei Rücktritt des Teilnehmenden können wir Schadensersatz einbehalten, es sei denn, uns entsteht nachweislich kein oder ein geringerer Schaden oder eine geeignete Ersatzperson nimmt an der Maßnahme teil. Dabei gilt folgende Staffel: Bei Rücktritt innerhalb von weniger als
• acht Wochen vor der Maßnahme: 1/2 des TN-Beitrag,
• sechs Wochen vor der Maßnahme: 3/4 des TN-Beitrag,
• vier Wochen vor der Maßnahme: voller TN-Beitrag.
Wir weisen ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, vor der Anmeldung eine Reiserücktrittskosten- und/oder -gepäckversicherung abzuschließen (bitte in einem Reisebüro erkundigen).
Die Zahlung ist spätestens 14 Tage vor Maßnahmebeginn zu überweisen, es sei denn, wir haben Abweichendes mitgeteilt. Sofern nicht anders angegeben für die übrigen Angebote bitte bei Anmeldung den Gesamtbetrag überweisen. Der TN-Beitrag kann in Fällen der Bedürftigkeit ermäßigt werden. Informationen können in der Landesgeschäftsstelle erfragt werden.
Ein anteilige Erstattung des TN-Beitrages ist nicht möglich, sofern angebotene Leistungen im Rahmen des Programms aus Gründen, die in der Person liegen, nicht in Anspruch genommen werden.
Die Leitung versorgt kleinere Wunden (Schnitt-/Schürfwunden, Prellungen, Insektenstiche, Splitter o.ä.) selbst. Bei größeren Verletzungen und Krankheiten ziehen wir vor Ort Ärzte hinzu. Im Zweifelsfall ist davon auszugehen, dass die Leitung dazu neigt, ärztlichen Rat einzuholen. Sollte die Leitung die Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig erreichen, ist der Arzt/die Arztin bevollmächtigt, für das Wohl der Teilnehmenden die notwendigen Behandlungen zu veranlassen. Die Leitung und der Träger der Maßnahme werden von den entstehenden Kosten freigestellt. Bitte überlegen Sie, eine Reisekranken- und/oder -Rücktransportversicherung abzuschließen.
Die Leitung darf keinerlei Medikamente verabreichen (kann aber die ärztlich verordnete Einnahme überwachen). Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, muss diese selbst mitbringen.
Der Gesundheitsbogen ist wahrheitsgemäß auszufüllen. Sollten wir im Vorfeld nicht über Allergien und Unverträglichkeiten, ständig einzunehmende Medikamente, akute, chronische und/oder psychische Krankheiten oder Anomalien sowie Verhaltensauffälligkeiten informiert worden sein, kann keine Haftung für daraus entstehende Schäden (z.B. gesundheitliche Folgeschäden, verfrühte Heimreise) übernommen werden.
Teilnehmende und Erziehungsberechtigte erklären sich mit der nicht-kommerziellen Veröffentlichung von Bildern, Video sowie Tonaufnahmen auf Internetseiten, in verbandsinternen Zeitschriften und Broschüren des BdP, LV Bremen e.V. einverstanden. Die Einverständniserklärung kann jederzeit formlos und schriftlich widerrufen werden.
Um unsere Maßnahmen für alle Teilnehmende bezahlbar zu machen, müssen Zuschüsse z.B. bei öffentlichen Trägern beantragen werden. Dazu werden persönliche Daten elektronisch gespeichert und an mögliche Zuschussgeber weitergeleitet. Eine kommerzielle Nutzung der Daten ist ausgeschlossen.
Als Non-Profit Organisation sind unsere Maßnahmen immer ohne Gewinnabsicht kalkuliert. Sollten unerwartet Überschüsse erwirtschaftet werden, können diese für weitere Maßnahmen verwendet werden.
Sollte es zu einem Schaden kommen, der uns zuzurechnen ist und der nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde, begrenzen wir die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, auf den dreifachen TN-Beitrag. Die Haftung für Gepäck und persönlichen Besitz schließen wir aus und weisen auf die Möglichkeiten einer Reisegepäckversicherung hin.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Maßnahme müssen binnen eines Monats nach Maßnahmeende geltend gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche(§ 651c bis 651f BGB) verjähren nach einem Jahr nach Maßnahmeende.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Reisevertragsgesetz in der Fassung der § 651a ff. BGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.