Die Leitung versorgt kleinere Wunden (Schnitt-/Schürfwunden, Prellungen, Insektenstiche, Splitter o.ä.) selbst. Bei größeren Verletzungen und Krankheiten ziehen wir vor Ort Ärzte hinzu. Im Zweifelsfall ist davon auszugehen, dass die Leitung dazu neigt, ärztlichen Rat einzuholen. Sollte die Leitung die Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig erreichen, ist der Arzt/die Arztin bevollmächtigt, für das Wohl der Teilnehmenden die notwendigen Behandlungen zu veranlassen. Die Leitung und der Träger der Maßnahme werden von den entstehenden Kosten freigestellt. Bitte überlegen Sie, eine Reisekranken- und/oder -Rücktransportversicherung abzuschließen.
Die Leitung darf keinerlei Medikamente verabreichen (kann aber die ärztlich verordnete Einnahme überwachen). Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, muss diese selbst mitbringen.
Der Gesundheitsbogen ist wahrheitsgemäß auszufüllen. Sollten wir im Vorfeld nicht über Allergien und Unverträglichkeiten, ständig einzunehmende Medikamente, akute, chronische und/oder psychische Krankheiten oder Anomalien sowie Verhaltensauffälligkeiten informiert worden sein, kann keine Haftung für daraus entstehende Schäden (z.B. gesundheitliche Folgeschäden, verfrühte Heimreise) übernommen werden.
5. Persönlichkeitsrechte & Datenschutz
Teilnehmende und Erziehungsberechtigte erklären sich mit der nicht-kommerziellen Veröffentlichung von Bildern, Video sowie Tonaufnahmen auf Internetseiten, in verbandsinternen Zeitschriften und Broschüren des BdP, LV Bremen e.V. einverstanden. Die Einverständniserklärung kann jederzeit formlos und schriftlich widerrufen werden.
Um unsere Maßnahmen für alle Teilnehmende bezahlbar zu machen, müssen Zuschüsse z.B. bei öffentlichen Trägern beantragen werden. Dazu werden persönliche Daten elektronisch gespeichert und an mögliche Zuschussgeber weitergeleitet. Eine kommerzielle Nutzung der Daten ist ausgeschlossen.
Als Non-Profit Organisation sind unsere Maßnahmen immer ohne Gewinnabsicht kalkuliert. Sollten unerwartet Überschüsse erwirtschaftet werden, können diese für weitere Maßnahmen verwendet werden.
6. Schlussbestimmungen
Sollte es zu einem Schaden kommen, der uns zuzurechnen ist und der nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde, begrenzen wir die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, auf den dreifachen TN-Beitrag. Die Haftung für Gepäck und persönlichen Besitz schließen wir aus und weisen auf die Möglichkeiten einer Reisegepäckversicherung hin.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Maßnahme müssen binnen eines Monats nach Maßnahmeende geltend gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche(§ 651c bis 651f BGB) verjähren nach einem Jahr nach Maßnahmeende.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Reisevertragsgesetz in der Fassung der § 651a ff. BGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.